Kosten

Kostentransparenz ist mir ein Anliegen.

Vom Beginn der Erstberatung an, erhalten Sie einen Überblick über mein Anwaltshonorar und gegebenenfalls anfallende Gerichtskosten bei weiterer Beauftragung.

Vergütung nach dem RVG

In der Regel rechne ich meine Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Höhe der Gebühren orientiert sich dabei meist am Gegenstandswert, um den es bei der zivilrechtlichen Angelegenheit geht.

Zeit- oder Pauschalhonorar

Darüber hinaus biete ich Ihnen auf Ihren konkreten Rechtsfall zugeschnitten eine Abrechnung nach Stundensätzen oder Pauschalhonorar an. Beide Möglichkeiten werden selbstverständlich mit Ihnen besprochen und je nach Aufwand und Schwierigkeit der Angelegenheit, im Rahmen einer Honorarvereinbarung schriftlich festgelegt.

Rechtschutzversicherung

Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kann ich für Sie als kostenfreie Serviceleistung eine Kostendeckungsanfrage tätigen. Bitte beachten Sie, dass Rechtsschutzversicherer in manchen Fällen (Familien- und Erbrecht) oft nur die Kosten einer Beratung übernehmen oder Sie selbst eine Selbstbeteiligung tragen müssen.

Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe

Soweit Sie für die anfallenden Rechtsanwaltskosten nicht aufkommen können, zeige ich Ihnen gerne den Weg zu Verfahrenskosten- oder Beratungshilfe.