Rechtsgebiete

Ich berate und unterstütze Sie mit Weitblick, umfassender Sachkompetenz und Effizienz in folgenden Rechtsgebieten.

Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht

Im Familienrecht berate und begleite ich meine Mandantinnen und Mandanten in einer oft krisenhaften Lebenssituation mit Einfühlungsvermögen und Blick auf ihre besonderen Bedürfnisse und Interessen von der Phase der Trennung bis zur Scheidung.

Ich mache für Sie Ansprüche auf Zahlung von Unterhalt geltend, kläre Fragen des Sorge- und Umgangsrechts für ihre Kinder, erwirke ggf. eine Wohnungszuweisung, vertrete Sie bei der Berechnung und Durchsetzung von Zugewinnausgleichsansprüchen sowie in allen sonstigen familienrechtlichen Vermögensfragen, wie der Aufteilung und Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens oder der Geltendmachung von Versorgungsausgleichsansprüchen.

Ich gestalte für Sie Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen zur Vermeidung belastender und kostenintensiver gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Die Betreuung von internationalen Scheidungen und die Vertretung von Ehegatten mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten gehört zu meiner täglichen Praxis.

Darüberhinaus berate ich Sie in den Bereichen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht

Im Erbrecht berate ich Sie bei der Umsetzung ihrer individuellen Vorstellungen zur Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags und zu den Auswirkungen in Ihrer konkreten Familiensituation, wenn Sie es bei der gesetzlichen Erbfolge belassen und keine Regelung treffen, sowie zu den erbrechtlichen Auswirkungen einer Ehescheidung.

Ihre Ansprüche als Erbe, Miterbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer setze ich bei Bedarf durch.

Jeder Erbfall ist anders gelagert, jede Familie hat ihre eigene Dynamik und die Vorstellungen über finanzielle Fragen und Gerechtigkeit gehen häufig weit auseinander. Weil früher oder später jeder Erbe oder Erblasser wird, ist es wichtig, sich frühzeitig fachkundigen Rat einzuholen.

Weitere Tätigkeitsbereiche:

Verkehrsrecht

Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus einem Verkehrsunfall gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung zur Seite und übernehme ihre Verteidigung im Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts gegen einen Bußgeldbescheid z.B. mit dem Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahrverbot, o.ä.

Allgemeines Zivilrecht

Verbraucher und Unternehmer vertrete ich beim Einzug offener Forderungen inklusive der Zwangsvollstreckung und bei vertraglichen Streitigkeiten, wie etwa Kauf-, Miet-, Darlehens und Arbeitsverträge, etc.