Coronavirus und Umgangsrecht mit dem Kind

Viele Eltern sind angesichts der aktuellen Coronavirus-Epidemie verunsichert, ob eine bestehende Umgangsregelung ausgesetzt werden kann bzw. ob sie Umgang mit dem anderen Elternteil verweigern dürfen.
Grundsätzlich sind getroffene Umgangsregelungen auch bei Krankheit eines Kindes einzuhalten, es sei denn das Kind ist aufgrund einer Krankheit vom Arzt bettlägerig krankgeschrieben und transportunfähig. In diesem Fall hat der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält dem Umgangsberechtigten dies durch Attest nachzuweisen und ihm vorab telefonisch, per SMS oder E-Mail Mitteilung zu machen.

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